Warum eine Schulbegleitung von chi.pa?
Bei chi.pa werden die individuellen Bedürfnisse und Ressourcen der jungen Menschen berücksichtigt. Unsere Hilfen und Angebote, können z.B. aus dem Bereich der „Hilfen zu Erziehung“ aber auch unserem großen Beratungsangebot miteinander kombiniert werden. Dank unseres multiprofessionellen Teams entsteht so eine zielorientierte und flexible Hilfeleistung.
Wo kann ich eine Anfrage/Suche stellen?
Sie können uns gerne eine Anfrage für einen Platz auf der Warteliste für eine Schulbegleitung stellen.
Senden Sie uns bitte eine E-Mail an anfrage@chipa.de
Sie helfen uns sehr, wenn Sie Ihrer Anfrage folgende Informationen beifügen.
- Name des Kindes
- Alter (Geb. – Datum)
- aktuelle Schule, die besucht wird
- Klassenstufe
- Besonderheiten und ggf. Bedarf Ihres Kindes
- bisherige Diagnosen
- ggf. Ansprechpartner beim KSD (falls Ihre Anfrage aus der Stadt Hannover kommt)
- ggf. Sachbearbeiter, falls Ihre Anfrage aus der Region Hannover kommt.
- Liegt Ihnen bereits eine Kostenübernahme vor?
Vielen Dank!
Was macht ein*e Schulbegleiter*in?
Schulbegleiter*innen oder Schulassistent*innen unterstützen Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene mit (drohender) Behinderung und besonderem Förderbedarf z.B. im Kindergarten sowie in allen Schulformen. Von der Grundschule über die weiterführende Schule, bis hin zur Berufsschule oder Universität. Dabei richten sich die Hilfen immer nach dem individuellen und konkreten Bedarf der Schüler*innen.
Wie kann ich eine Schulbegleitung beantragen?
Sie als Erziehungsberechtigte reichen ein formloses Schreiben mit einer kurzer Begründung der Antragsstellung beim Ihrem zuständigen Jugend- oder Sozialamt ein (KSD/ASD). Diese übernehmen nach erfolgreicher Leistungsbewilligung die gesamten Kosten. Sie können auch dieses Formular verwenden.
Wie lange bekommt man eine Schulbegleitung?
Die Begleitung kann nur wenige Monate oder bis zu mehreren Jahren dauern. Dauer und Umfang der Schulbegleitung ist davon abhängig, wie lange sie vom Kosten- und Leistungsträger genehmigt wird. Eine Überprüfung des Bedarfs findet z.B. in regelmäßigen Hilfeplangesprächen statt.
Über welche Qualifikation verfügt eine Schulbegleitung?
In der Schulbegleitung können Personen mit verschiedenen beruflichen Qualifikationen arbeiten. So werden vorwiegend Erzieher*innen, Heil- oder Sozialpädagog*innen und sowie Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen in diesem Berufsfeld gesucht. Aber auch „Quereinsteiger“ wie z.B. Heilerziehungspfleger*innen und Ergotherapeut*innen können als solche tätig werden.
Die Schulbegleitungen bei chi.pa werden zusätzlich von uns intern zu ihrem Tätigkeitsfeld weiter geschult, so dass wir uns freuen hochqualifizierte Schulbegleitungen in unserem Team zu haben.
Was ist das Wunsch- und Wahlrecht?
Erziehungsberechtigte dürfen, nach Bewilligung der Förderung, mitentscheiden, welcher Kinder- und Jugendhilfeträger ihr Kind unterstützt und fördert.
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Erziehungsberechtigte können bei der Schule einen Antrag stellen, dass aufgrund ihrer Behinderung beeinträchtigten Schüler*innen keine Nachteile im Unterricht und/oder bei Leistungsnachweisen, wie z.B. Klausuren entstehen. So kann zum Beispiel die Gewichtung von mündlicher und schriftlicher Leistung angepasst werden, oder den Schülern bei Klassenarbeiten zusätzliche Hilfmittel oder auch ein größeres Zeitkontingent zur Verfügung stehen.
Wie kann ich Schulbegleiter*in werden?
Sollten Sie über keine pädagogische Vorbildung verfügen gibt es unter 0511 54 54 18 15 06 weiterführende Informationen. Ansonsten freuen wir uns über eine Bewerbung an bewerbung@chipa.de.