Schulbegleitung und
Schulassistenz
Schulbegleiter*innen oder Schulassistent*innen unterstützen Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene mit (drohender) Behinderung und besonderem Förderbedarf z.B. im Kindergarten sowie in allen Schulformen. Von der Grundschule über die weiterführende Schule, bis hin zur Berufsschule oder Universität. Dabei richten sich die Hilfen immer nach dem individuellen und konkreten Bedarf der Schüler*innen.
Jetzt gibt‘s die
volle Portion
Unterstützung!
Der Schulalltag und vor allem die Lernsituation in einem Klassenverbund kann für den oder die ein oder andere Schüler*in zu einer großen Herausforderung werden.
Ganz gleich ob Ihr Kind bereits Entwicklungsdefizite mitbringt und/oder aber die Integration in die Schulklasse nur begrenzt möglich ist, unser Angebot der Schulbegleitung / Schulassistenz soll Ihrem Kind, Ihnen als Eltern als auch dem schulischen Umfeld eine Hilfe und Unterstützung sein.
Die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem sogenannten Sozialgesetzbuch VIII, genauer im Paragraphen § 35a. Die Schulbegleitung / Schulassistenz soll (entwicklungsbedingt) benachteiligten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, grundsätzlich die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Das heißt, sie zu fördern und sie in die Lage zu versetzen, den Schulalltag erfolgreich zu bewältigen und wieder positiv zu erleben.
Als Schwerpunktträger für verhaltensauffällige, impulsgestörte, sozial auffällige und aggressive Kinder und Jugendliche (auch junge Erwachsene) ist unsere Schulbegleitung / Schulassistenz auf diesen obigen Adressatenkreis speziell zugeschnitten.
Wir können Ihnen durch unser multiprofessionelles Team erfahrene Mitarbeiter*innen anbieten, die sich individuell jedem einzelnen Kind, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Sorgeberechtigten mit Qualität, Engagement, Wertschätzung und pädagogischer Kompetenz widmen.
Sie haben eine Anfrage, bzw. Bedarf oder möchten eine persönliche Beratung? Schreiben Sie uns gern eine Nachricht und wir melden uns persönlich bei Ihnen.


Deine ganz persönlichen Helden bei chi.pa






Wir bringen
Dich sicher
an Bord.
Bei chi.pa werden die individuellen Bedürfnisse und Ressourcen der jungen Menschen berücksichtigt. Unsere Hilfen und Angebote, können z.B. aus dem Bereich der “Hilfen zu Erziehung” aber auch unserem großen Beratungsangebot miteinander kombiniert werden.
Dank unseres multiprofessionellen Teams entsteht so eine zielorientierte und flexible Hilfeleistung.
Häufig gestellte Fragen
Warum eine Schulbegleitung von chi.pa?
Bei chi.pa werden die individuellen Bedürfnisse und Ressourcen der jungen Menschen berücksichtigt. Unsere Hilfen und Angebote, können z.B. aus dem Bereich der „Hilfen zu Erziehung“ aber auch unserem großen Beratungsangebot miteinander kombiniert werden. Dank unseres multiprofessionellen Teams entsteht so eine zielorientierte und flexible Hilfeleistung.
Wo kann ich eine Anfrage/Suche stellen?
Sie können uns gerne eine Anfrage für einen Platz auf der Warteliste für eine Schulbegleitung stellen.
Senden Sie uns bitte eine E-Mail an anfrage@chipa.de
Sie helfen uns sehr, wenn Sie Ihrer Anfrage folgende Informationen beifügen.
- Name des Kindes
- Alter (Geb. – Datum)
- aktuelle Schule, die besucht wird
- Klassenstufe
- Besonderheiten und ggf. Bedarf Ihres Kindes
- bisherige Diagnosen
- ggf. Ansprechpartner beim KSD (falls Ihre Anfrage aus der Stadt Hannover kommt)
- ggf. Sachbearbeiter, falls Ihre Anfrage aus der Region Hannover kommt.
- Liegt Ihnen bereits eine Kostenübernahme vor?
Vielen Dank!
Was macht ein*e Schulbegleiter*in?
Schulbegleiter*innen oder Schulassistent*innen unterstützen Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene mit (drohender) Behinderung und besonderem Förderbedarf z.B. im Kindergarten sowie in allen Schulformen. Von der Grundschule über die weiterführende Schule, bis hin zur Berufsschule oder Universität. Dabei richten sich die Hilfen immer nach dem individuellen und konkreten Bedarf der Schüler*innen.
Wie kann ich eine Schulbegleitung beantragen?
Sie als Erziehungsberechtigte reichen ein formloses Schreiben mit einer kurzer Begründung der Antragsstellung beim Ihrem zuständigen Jugend- oder Sozialamt ein (KSD/ASD). Diese übernehmen nach erfolgreicher Leistungsbewilligung die gesamten Kosten. Sie können auch dieses Formular verwenden.
Wie lange bekommt man eine Schulbegleitung?
Die Begleitung kann nur wenige Monate oder bis zu mehreren Jahren dauern. Dauer und Umfang der Schulbegleitung ist davon abhängig, wie lange sie vom Kosten- und Leistungsträger genehmigt wird. Eine Überprüfung des Bedarfs findet z.B. in regelmäßigen Hilfeplangesprächen statt.
Über welche Qualifikation verfügt eine Schulbegleitung?
In der Schulbegleitung können Personen mit verschiedenen beruflichen Qualifikationen arbeiten. So werden vorwiegend Erzieher*innen, Heil- oder Sozialpädagog*innen und sowie Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen in diesem Berufsfeld gesucht. Aber auch „Quereinsteiger“ wie z.B. Heilerziehungspfleger*innen und Ergotherapeut*innen können als solche tätig werden.
Die Schulbegleitungen bei chi.pa werden zusätzlich von uns intern zu ihrem Tätigkeitsfeld weiter geschult, so dass wir uns freuen hochqualifizierte Schulbegleitungen in unserem Team zu haben.
Was ist das Wunsch- und Wahlrecht?
Erziehungsberechtigte dürfen, nach Bewilligung der Förderung, mitentscheiden, welcher Kinder- und Jugendhilfeträger ihr Kind unterstützt und fördert.
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Erziehungsberechtigte können bei der Schule einen Antrag stellen, dass aufgrund ihrer Behinderung beeinträchtigten Schüler*innen keine Nachteile im Unterricht und/oder bei Leistungsnachweisen, wie z.B. Klausuren entstehen. So kann zum Beispiel die Gewichtung von mündlicher und schriftlicher Leistung angepasst werden, oder den Schülern bei Klassenarbeiten zusätzliche Hilfmittel oder auch ein größeres Zeitkontingent zur Verfügung stehen.
Wie kann ich Schulbegleiter*in werden?
Sollten Sie über keine pädagogische Vorbildung verfügen gibt es unter 0511 54 54 18 15 06 weiterführende Informationen. Ansonsten freuen wir uns über eine Bewerbung an bewerbung@chipa.de.
Formular Antrag Schulbegleitung
Füllen Sie einfach dieses Formular aus, wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen!